Batteriegesetzhinweise
Belehrung nach § 18 Batteriegesetz (BattG)
Informationspflichten gemäß dem Batteriegesetz (BattG)
Bitte achte darauf, dass alte Batterien/Akkus, so wie es vom Gesetzgeber vorschgeschrieben ist, an den kommunalen Sammel-Stellen bzw. in dem Handel bei dir vor Ort abgeben.
Eine Entsorgung von Batterien über den regulären Hausmüll ist streng verboten und du verstoßst damit gegen das Batterie-Gesetz. Eine Abgabe von alten Batterien/Akkus ist für Sie kostenlos. Bei uns erworbene Batterien bzw. Akkus kannst du nach dem Gebrauch bei uns unentgeltlich zurückgeben. Eine Rücksendung der Batterien/Akkus auf dem Postweg muss stets von dir ausreichend frankiert erfolgen.
Die Rücksendung von alten Batterien/Akkus ist an folgende Adresse zu richten:
DVS Beregnung
Andreas Maurer
Ernst-Simon-Strn 8
72072 Tübingen
Batterien/Akkus, die gefährliche Stoffe/Schadstoffe enthalten, sind mit einer durchgestrichenen Mülltonne sehr eindeutig erkennbar gekennzeichnet. Unter diesem Symbol (durchgekreuzte Tonne) befindet sich die Auflistung der in der Batterie/Akku verendeten Schadstoffe. Einige unter anderem verwendete Stoffe sind z.B.: Blei (PB), Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg):
Jederzeit hast du auch die Möglichkeit, Information darüber in den Begleitunterlagen der Lieferung bzw. in der Bedienungs-Anleitung des entsprechenden Herstellers/Inverkehrbringers nachzulesen.
Weitere Hinweise zur aktuellen Batterie-Verordnung findest du auch bei dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz Reaktorsicherheit (www.bmu.de/abfallwirtschaft).